Untere Jagdbehörde

Untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde hilft Ihnen gerne bei allen mit der Jagd zusammenhängenden Fragen weiter. 

Bitte beachten Sie, daß persönliche Vorsprachen (auch Jagdscheinverlängerungen) nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Ansprechpartner bei der Unteren Jagdbehörde:

  • Martina Lenz-Beier, Telefon: 02761/81- 228, Fax: 02761/94503228
    E-Mail: m.lenz-beier@kreis-olpe.de
    • Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen
    • Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
    • Jadgschutzangelegenheiten
    • Kirrungen/Kirrungsanzeigen
  • Katharina Geffert, Telefon: 02761/ 81- 465, Fax:  02761/ 94503465
    E-Mail:k.geffert@kreis-olpe.de
    • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften
    • Genehmigung von Jagdpachtverträgen
    • Bestellung von Wild- und Forstschadensschätzern
    • Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen für Schalenwild
    • Streckenmeldungen

Kreisjagdberater
Dr. Alfred Holthoff
Gut Kalberschnacke 4
57489 Drolshagen
Tel.:02763/7501
Mobil: 0175-2467739
E-Mail: holthoff@kalberschnacke.de

Stellvertreter
Willi Vetter
Eisvogelstr. 3 – Gleierbrück
57368 Lennestadt
Tel.: 02723/919880
Mobil: 0171/5871863

Katasteramt Olpe
(Bestellung von Karten und Liegenschaftsnachweisen für Jagdkataster etc.)
Herr Stuff
Tel.: 02761/81-322
E-mail: c.stuff@kreis-olpe.de

Waffenbehörde


Kreispolizeibehörde Olpe
Ulrike Schulte
Tel.: 02761/9269-3103
E-mail: ulrike.schulte@polizei.nrw.de

Andreas Stupperich
Tel.: 02761/9269-3102
E-Mail: andreas.stupperich@polizei.nrw.de

Aktuelle Mitteilungen:

Pressemeldung des MULNV NRW vom 14. September 2018 zur Afrikanischen Schweinepest in Belgien

Herunterladen: Pressemeldung des MULNV NRW vom 14. September 2018 zur Afrikanischen Schweinepest in Belgien

Schonzeit für Schwarzwild ganzjährig aufgehoben

Die untere Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Olpe hat die Schonzeit für Schwarzwild, mit Ausnahme führender Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg, mit sofortiger Wirkung bis zum 31.03.2021 ganzjährig aufgehoben.

Diese Verfügung geht auf einen Erlass des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen zurück. Durch die Aufhebung der Schonzeit soll der überhöhte Schwarzwildbestand reduziert und die von Schwarzwild verursachten übermäßigen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen und privaten Grundflächen (befriedete Bezirke) vermindert werden. Insbesondere soll zudem eine Ausbreitung, der bereits in Tschechien und Polen auftretenden Afrikanischen Schweinepest (ASP), in Nordrhein-Westfalen verhindert werden. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wild- und Hausschweine jedoch tödlich.

Herunterladen: Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit bei Schwarzwild

Allgemeine jagdrechtliche Informationen vom 30.01.2018

Allgemeine jagdrechtliche Informationen vom 30.01.2018

Herunterladen: Allgemeine jagdrechtliche Informationen 2018

Bejagungskonzept

Bejagungskonzept
zur Einhaltung einer weidgerechten Jagdausübung
bei der Umsetzung des Erlasses vom 4. Januar 2018:


Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des
Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Herunterladen: Bejagungskonzept

Handlungsempfehlung zur Planung und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden

Handlungsempfehlung zur Planung und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden

Herunterladen: Handlungsempfehlung

Wildbiologische Informationen zum Schwarzwild und daraus sich ergebende Bejagungsempfehlungen

Wildbiologische Informationen zum Schwarzwild und
daraus sich ergebende Bejagungsempfehlungen

Herunterladen: Wildbiologische Informationen

Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen ab sofort erlaubt

Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen ab sofort erlaubt

Mit einem Erlass an die Waffenbehörden der Kreise in NRW hat die Landesregierung heute geregelt, dass ab sofort die Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen erlaubt ist.

Alles weitere kann der Pressemitteilung der Landesregierung NRW entnommen werden, die unter folgendem Link zu finden ist:

Schalldämpfer für Jagdwaffen ab sofort erlaubt

Vordruck Anzeige von Lebendfallen

Vordruck Anzeige von Lebendfallen

Der Vordruck muss vor Ausübung der Fangjagd der UJB vorliegen.

Für die Kennzeichnung der Falle reicht es aus, dass eine laufende Nummer, sowie das Kürzel des jeweiligen Jagdbezirks auf der Falle angegeben wird.

Herunterladen: Vordruck Anzeige von Lebendfallen

Aufstellen von Verkehrsschildern aus Anlass einer Drück-/Treibjagd

Vollzug der Straßenverkehrsordnung

hier: Genehmigung einer verkehrsregelnden Anordnung

Herunterladen: Aufstellen von Verkehrsschildern aus Anlass einer Drück-/Treibjagd

Trichinenproben

Aktuelle Informationen zur Annahme von Trichinenproben

Herunterladen: Trichinenproben.pdf