Untere Jagdbehörde des Kreises Olpe
Die Untere Jagdbehörde hilft Ihnen gerne bei allen mit der Jagd zusammenhängenden Fragen weiter.
Bitte beachten Sie, daß persönliche Vorsprachen (auch Jagdscheinverlängerungen) nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Ansprechpartner bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe:
- Martina Lenz-Beier, Telefon: 02761/81- 228, Fax: 02761/94503228
E-Mail: m.lenz-beier@kreis-olpe.de- Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen
- Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
- Jadgschutzangelegenheiten
- Kirrungen/Kirrungsanzeigen
- Frederieke Sperke, Telefon: 02761/ 81- 465, Fax: 02761/ 94503465
E-Mail: f.sperke@kreis-olpe.de@kreis-olpe.de- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen
- Bestellung von Wild- und Forstschadensschätzern
- Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen für Schalenwild
- Streckenmeldungen
Kreisjagdberater
Dr. Alfred Holthoff
Gut Kalberschnacke 4
57489 Drolshagen
Tel.:02763/7501
Mobil: 0175-2467739
E-Mail: holthoff@kalberschnacke.de
Stellvertreter
Willi Vetter
Eisvogelstr. 3 – Gleierbrück
57368 Lennestadt
Tel.: 02723/919880
Mobil: 0171/5871863
Katasteramt Olpe
(Bestellung von Karten und Liegenschaftsnachweisen für Jagdkataster etc.)
Herr Stuff
Tel.: 02761/81-322
E-mail: c.stuff@kreis-olpe.de
Waffenbehörde:
Kreispolizeibehörde Olpe
Sachbearbeiter Waffenrecht Michael Tump
Tel.: 02761 9269-3103
Fax: 02761 9269-3190
E-Mail: michael.tump@polizei.nrw.de
Sachbearbeiter Waffenrecht Jens Tigges
Tel.: 02761 9269-3102
Fax: 02761 9269-3190
E-Mail: jens.tigges@polizei.nrw.de
Sachbearbeiter Waffenrecht Benedikt Neuhaus
Tel.: 02761-9269-3111
E-Mail: benedikt.neuhaus@polizei.nrw.de
Sachbearbeiterin Waffenrecht Nicole Dahl
Tel.: 02761/9269-3112
E-Mail: nicole.dahl@polizei.nrw.de
Aktuelle Mitteilungen:
Alle wichtigen Informationen des Kreises Olpe zur aktuellen ASP Lage finden Sie hier:
Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 15.06.2025
Weitere Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei toten Wildschweinen im Kreis Olpe. Offizielle Bestätigung bei toten Wildschweinen stehen noch aus.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt hierzu mit:
Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 14.06.2025
ASP bei totem Wildschwein in der Gemeinde Kirchhundem nachgewiesen
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt hierzu mit:
Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 25.09.2024
Herunterladen: Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 25.09.2024
Schonzeit für Schwarzwild ganzjährig aufgehoben
Die untere Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Olpe hat die Schonzeit für Schwarzwild, mit Ausnahme führender Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg, mit sofortiger Wirkung bis zum 31.03.2021 ganzjährig aufgehoben.
Diese Verfügung geht auf einen Erlass des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen zurück. Durch die Aufhebung der Schonzeit soll der überhöhte Schwarzwildbestand reduziert und die von Schwarzwild verursachten übermäßigen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen und privaten Grundflächen (befriedete Bezirke) vermindert werden. Insbesondere soll zudem eine Ausbreitung, der bereits in Tschechien und Polen auftretenden Afrikanischen Schweinepest (ASP), in Nordrhein-Westfalen verhindert werden. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wild- und Hausschweine jedoch tödlich.
Herunterladen: Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit bei Schwarzwild
Handlungsempfehlung zur Planung und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden
Handlungsempfehlung zur Planung und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden
Herunterladen: Handlungsempfehlung
Wildbiologische Informationen zum Schwarzwild und daraus sich ergebende Bejagungsempfehlungen
Wildbiologische Informationen zum Schwarzwild und
daraus sich ergebende Bejagungsempfehlungen
Herunterladen: Wildbiologische Informationen
Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen ab sofort erlaubt
Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen ab sofort erlaubt
Mit einem Erlass an die Waffenbehörden der Kreise in NRW hat die Landesregierung heute geregelt, dass ab sofort die Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen erlaubt ist.
Alles weitere kann der Pressemitteilung der Landesregierung NRW entnommen werden, die unter folgendem Link zu finden ist:
Schalldämpfer für Jagdwaffen ab sofort erlaubt
Vordruck Anzeige von Lebendfallen
Vordruck Anzeige von Lebendfallen
Der Vordruck muss vor Ausübung der Fangjagd der UJB vorliegen.
Für die Kennzeichnung der Falle reicht es aus, dass eine laufende Nummer, sowie das Kürzel des jeweiligen Jagdbezirks auf der Falle angegeben wird.
Herunterladen: Vordruck Anzeige von Lebendfallen
Aufstellen von Verkehrsschildern aus Anlass einer Drück-/Treibjagd
Vollzug der Straßenverkehrsordnung
hier: Genehmigung einer verkehrsregelnden Anordnung
Herunterladen: Aufstellen von Verkehrsschildern aus Anlass einer Drück-/Treibjagd
Trichinenproben
Aktuelle Informationen zur Annahme von Trichinenproben
Herunterladen: Trichinenproben.pdf
