Schießübungsnachweis

Schießübungsnachweis

Aufgrund des neuen Landesjagdgesetzes, wird für jede Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild (also nicht nur im Staatswald, sondern generell!) ein Schießübungsnachweis gefordert, der nicht älter als ein Jahr sein darf!

Zur Erlangung des Nachweises sind auf dem Schießstand drei Disziplinen durchzuführen, wobei bei je drei Schüssen mindestens 50 von 90 Ringen erzielt werden müssen. Es zählen nur die Ringe “8”, “9” und “10” mit der Erweiterung, dass die Ringe “5” und “3” nach vorne in Laufrichtung, als “8” gezählt werden.

Die Disziplinen

stehend freihändig lfd.Keiler

stehend freihändig lfd. Keiler angehalten

sitzend lfd. Keiler angehalten

sind in einem für Schwarzwild zugelassenen Kaliber durchzuführen.

Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden.

Wer künftig in NRW ohne gültigen Schießübungsnachweis an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Wiederholungsfall zum Jagdscheinverlust führen kann!  

Dieser Nachweis kann auf dem Schießstand  in Bockenbach erbracht werden! 

Schießstand Bockenbach
In der Ickenbach 25
57223 Kreuztal-Eichen
Telefon: 02732-8338

Möglichkeit zum jagdliche Schießen bietet der Schießstand Eichen-Bockenbach,
jeden Mittwoch: 

Laufender Keiler: 15:30 – 19:00 Uhr
Langwaffenschießen 50m von 15:30 – 19:00 Uhr
Langwaffenschießen 100m von 15:30 – 19:00 Uhr
Kipphase 35m von 15:30 – 19:00 Uhr
Kurzwaffenschießen von 18:00 – 20:00 Uhr