ASP

Aktuelles zur ASP:

Allgemeinverfügung ASP im Kerngebiet (17.04.2026):

Allgemeinverfuegung_Kerngebiet_17_04_2026Herunterladen

Allgemeinverfügung ASP Sperrzone II (17.04.2026):

Allgemeinverfuegung_Sperrzone_II_17_04_2026Herunterladen

Allgemeinverfügung ASP Sperrzone I (17.04.2026):

Allgemeinverfuegung_Sperrzone_I_17_04_2026Herunterladen

Allgemeinverfügung ASP Sperrzone I (02.03.2026)

Allgemeinverfügung_ASP_Sperrzone_I_(02_03_2026)Herunterladen

Allgemeinverfügung ASP Sperrzone II (02.03.2026)

Allgemeinverfügung_ASP_Sperrzone_II_(02_03_2026)Herunterladen

Einladung zu der gemeinsamen Informationsveranstaltung der KJS Kurköln Olpe und des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen am 04.03.2026

Afrikanische Schweinepest im Kreis Olpe Informationsveranstaltung 04 03 2026 EinladungHerunterladen

Allgemeinverfügung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein positiv getesteter Wildschweinfund vom 28.11.2025 an der L713 zwischen Würdinghausen und Albaum außerhalb der Umzäunung des Kerngebiets macht eine Anpassung desselben um Erweiterung um etwa 435 ha erforderlich.
Den genauen Verlauf finden Sie über den link zur Interaktiven Karte<https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/94BBB7B28059E4697529AD5A3D088D80859EEEC4784346A1DAA728D0972EBEC7> in der beigefügten Allgemeinverfügung.

Bitte beachten Sie auch, dass im Bereich des Kerngebiets in Absprache mit uns (WSVG oder aspinfo@kreis-olpe.de<mailto:aspinfo@kreis-olpe.de>) der Einsatz von automatischen Fütterungseinrichtungen (Kirrtrommeln und -automaten) gem. Tiergesundheitsrecht ermöglicht wird (Punkt 5 der Allgemeinverfügung).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Kaiser

Amtstierarzt

Allgemeinverfügung Kerngebiet ASP 39-10-2025; Widerruf der Allgemeinverfügung 39-7-2025Herunterladen

Videokonferenz 01.10.2025-Fachinformationen ASP

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der heutigen Videokonferenz möchte ich Sie zu den Themen Schadenersatz bei Wildschäden, Aufwandsentschädigung für die Bejagung von Schwarzwild und die Durchführung von Drückjagden in der Sperrzone 2 auch noch mal schriftlich informieren.

Diese Informationen werden ebenfalls wie gewohnt auch auf der Webseite des Kreises Olpe unter der Rubrik ASP erscheinen.

Verfahrensbeschreibung Schadensersatz bei Wildschäden und Aufwandsentschädigung für die Bejagung von Schwarzwild Schadensersatz bei Wildschäden

Für Landwirte:

Um einen Ersatz für finanzielle Einbußen durch aufgetretene Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geltend machen zu können ist das übliche, gesetzlich festgeschriebene Verfahren einzuhalten. Hierzu ist der entstandene Wildschaden durch den Geschädigten fristgerecht bei der zuständigen Behörde zu melden.

Die zuständige Behörde ist das örtliche Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Eine fristgerechte Meldung bedeutet, dass der Schaden innerhalb von sieben Tagen, nachdem er in Kenntnis gelangt ist ODER wenn er durch Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt (d.h. durch eine regelmäßige Kontrolle der Flächen) in Kenntnis hätte gelangen können bei der Gemeinde gemeldet werden muss. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn der Schaden über einen längeren Zeitraum nicht bemerkt wird, da die Fläche nicht regelmäßig kontrolliert wird, verstreicht die Frist, obwohl der Geschädigte (durch die unterlassene Kontrolle) nichts von dem Schaden wusste. 

Für Jagdausübungsberechtigte:

Um einen Schadensersatz für erstattete Wildschäden beim Kreis beantragen zu können muss nachgewiesen werden, dass der entstandene Wildschaden ursächlich mit dem verhängten Jagdverbot zusammenhängt. Es muss nachgewiesen werden, dass der Wildschaden weder vor Inkrafttreten des Jagdverbotes durch die Allgemeinverfügung, noch nach der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Schwarzwild oder der Möglichkeit, diese zu beantragen, entstanden ist.

Zudem muss erläutert werden, welche wildschadensmindernden Maßnahmen (z.B. Zäunung, Vergrämung…) ergriffen worden sind oder warum keine alternativen wildschadensmindernden Maßnahmen als die Jagdausübung ergriffen werden konnten.

Ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Bejagungsverbot nicht erfolgt, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz durch den Kreis Olpe, da eine Bejagung zur Minderung von Wildschäden möglich gewesen wäre.

Nach der Meldung der Wildschäden bei der Gemeinde durch den Landwirt wird von der Gemeinde ein gemeinsamer Schätztermin – ggf. mit einem von der unteren Jagdbehörde bestellten Wildschadensschätzer – organisiert. Der durch den Wildschadensschätzer festgestellte Betrag ist wie üblich durch den Jagdausübungsberechtigten (JAB) oder der Jagdgenossenschaft an den Geschädigten zu erstatten. Das niedergeschriebene Ergebnis des Schätztermins kann dann in der Folge durch diese (JAB oder Jagdgenossenschaft) bei der schadensersatzpflichtigen Stelle (Veterinäramt des Kreises Olpe) bevorzugt per E-Mail mit den entsprechenden Nachweisen (s. oben) und der formlosen Forderung um Erstattung eingereicht werden.

Die Ersatzforderungen sind zu senden an: aspinfo@kreis-olpe.de   

Aufwandsentschädigung für die Bejagung von Schwarzwild im Kerngebiet und in den Sperrzonen 1 und 2

Die nachfolgend dargestellten Aufwandsentschädigungen beruhen auf Nr. 2.2d der Richtlinie zur finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Bekämpfung der im Wildschweinebestand ausgebrochenen Afrikanischen Schweinepest (ASP-Billigkeitsrichtlinie) vom 15.09.2025. Dieses Verfahren stellt eine Maßnahme zur Entnahme von Schwarzwild im Kerngebiet und in den Sperrzonen 1 und 2 dar, die zur fachlich dringend gebotenen Reduktion der Schwarzwildpopulation in den drei Restriktionszonen führen soll. Hintergrund sind Nachteile durch Einschränkungen in der Vermarktung des Wildbrets in allen Restriktionszonen, sowie ein erhöhter Aufwand durch die behördlich angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes in Teilen der Restriktionszonen.

Kerngebiet:

Die im Kerngebiet erlegten Wildschweine sind ausnahmslos unter Angabe des Erlegeortes der WSVG zu melden. Die Bergung, Beprobung und Entsorgung der erlegten Stücke wird von der WSVG durchgeführt. Eine Verwertung des erlegten Schwarzwildes ist ausgeschlossen. Dennoch ist eine intensive Bejagung des Schwarzwildes im Kerngebiet unerlässlich. Zum einen wird dem/der Jagdausübungsberechtigten eine aktive Wildschadensminderung durch die Bejagung von Schwarzwild auf Schadflächen ermöglicht. Zum anderen ist die Bestandsminderung des Schwarzwildes eine wichtige Komponente in der Tierseuchenbekämpfung. Die Probenergebnisse liefern zudem eine wichtige und fortlaufende Übersicht über das Infektionsgeschehen im Kerngebiet. Aus den genannten Gründen soll den Jägern der Aufwand der Bejagung trotz fehlender Möglichkeit der Verwertung mit einem Betrag von 100 € pro erlegtem Stück Schwarzwild entschädigt werden.

Sperrzone 1 und 2:

Von in der Sperrzone 2 erlegtem Schwarzwild muss zusätzlich zur Trichinenprobe eine Blutprobe zur Untersuchung auf ASP entnommen werden. Die Blutprobe wird mit einem vollständig ausgefüllten Begleitschein des CVUA zusammen mit der Trichinenprobe beim Veterinäramt Olpe abgegeben. Nach Vorliegen der negativen Ergebnisse beider Untersuchungen darf das Wildbret des in der Sperrzone 2 erlegten Schwarzwildes nur für den eigenen häuslichen Verzehr verarbeitet werden. Eine Vermarktung oder ein Verbringen aus der Sperrzone 2 hinaus sind verboten. Die intensive Bejagung des Schwarzwildes ist dennoch zur Wildschadensminderung, zum Zwecke des Monitorings während der Tierseuchenbekämpfung und zur Reduzierung der Bestände im Sinne der Seuchenprävention in bisher gesunden Beständen unerlässlich. Daher soll den Jägern der Aufwand der Bejagung trotz stark eingeschränkter Verwertungsmöglichkeit mit 75 €pro erlegtem Stück Schwarzwild entschädigt werden.

Das in der Sperrzone 1 erlegte Schwarzwild ist genauso zu beproben, wie oben für die Sperrzone 2 beschrieben. Nach Vorliegen beider negativer Untersuchungsergebnisse darf das Wildbret wie gewohnt verwertet werden. Seit dem Ausbruch der ASP im Kreis Olpe wird Wildfleisch trotz vorheriger Freitestung der erlegten Stücke und trotz der Unbedenklichkeit der Erkrankung für den Menschen nur noch verhalten konsumiert. Wildhändler bleiben der Region oft ganz fern, Privatpersonen weichen vermehrt auf Alternativen zu Wildschweinfleisch aus. Das veränderte Konsumverhalten macht sich auch in der Gastronomie bemerkbar, ebenfalls ein wichtiger Absatzmarkt für lokales Wildschweinfleisch. Eine Verwertung und Vermarktung des Wildbrets von erlegtem Schwarzwild aus Sperrzone 1 ist also nach Freitestung erlaubt, auf Grund des geänderten Konsumverhaltens der Verbraucher dennoch nur eingeschränkt möglich. Dennoch ist durch die geltende Allgemeinverfügung für die Sperrzone 1 eine verstärkte Bejagung des Schwarzwildes behördlich angeordnet. Der Mehraufwand der verstärkten Bejagung trotz erschwerter Verwertungsmöglichkeit soll den Jägern daher ebenfalls mit 75 € pro erlegtem Stück Schwarzwild entschädigt werden.

Inanspruchnahme der Aufwandsentschädigungen:

Um die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen möglichst unbürokratisch und zeitnah durchführen zu können müssen die erlegten Stücke Schwarzwild zwingend  über die DiWiMa App erfasst und gemeldet werden.

Für erlegtes Schwarzwild, welches nicht über die DiWiMa App gemeldet wird, kann keine Auszahlung der Aufwandsentschädigung geleistet werden.     

Bitte lassen Sie zeitnah Ihren DiWiMa Zugang von uns freischalten. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen für erlegte, in der App erfasste Wildschweine erfolgt monatlich. Um Ihnen die Aufwandsentschädigung zukommen lassen zu können senden Sie uns bitte einmalig eine E-Mail unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Revierbezeichnung und Ihrer Kontoverbindung (IBAN). Die Daten sind zu senden an: aspinfo@kreis-olpe.de

Es werden ausschließlich erlegte Wildschweine entschädigt, eine Auszahlung für Fallwild erfolgt nicht.

Das erlegte Stück Schwarzwild ist am Erlegeort mit einer Wildmarke zu kennzeichnen und ebenfalls am Erlegeort in der App über den QR-Code auf der Wildmarke zu erfassen (Georeferenzierung). Bilder des erlegten, mit Wildmarke versehenen Wildschweins sind ebenfalls in der App zu hinterlegen. Der Wildursprungsschein wird in der App erstellt und hinterlegt. Die Trichinenprobe wird nach Entnahme in einen Beutel mit QR-Code verbracht und der Wildmarke zugeordnet.

Die Blutprobe zur Untersuchung auf ASP ist wie gewohnt zu entnehmen und mit der DiWiMa App auf gleichen Wege wie die Trichinenprobe zu dem Wildstück zu erfassen. Dazu ist der auf der Seite des Blutentnahmeröhrchens (Kabevette®) angebrachte Barcode mit der App zu scannen. Der Begleitschein der CVUA auf Papier ist damit hinfällig und muss nicht ausgefüllt werden. Die Blutproben sind in einem separaten Beutel mit der Kennzeichnung „DiWiMa“ und der WSVG-Nr oder der Wildmarken-Nr „OE-XXXXXXXXX“ abzugeben. Beide Proben (Trichinen- und Blutprobe) werden beim Veterinäramt oder den bekannten Abgabestellen angenommen.

Durch die Erfassung des Schwarzwildes in der DiWiMa App entfällt ein gesonderter Antrag auf Auszahlung der Aufwandsentschädigungen. Die Auszahlung erfolgt automatisch zum Ende jeden Monats. Das Verfahren startet am 01.10.2025 und ist zunächst bis zum 31.03.2026 befristet.  

Drückjagden

Das Verfahren zu den Drückjagden entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.  

Bei Fragen zu den beschriebenen Themen schauen Sie gerne zusätzlich auf die Informationsseite des Kreises Olpe zur ASP.

In den Merkblättern und FAQ’ s lassen sich Antworten auf viele Fragen bereits finden.Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, richten Sie diese bitte an aspinfo@kreis-olpe.de oder telefonisch zu den Geschäftszeiten unter 02761/ 81 899.   

Christian Kaiser

Amtstierarzt

Fachdienstleiter  

Kreisverwaltung Olpe

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Westfälische Str. 75

57642 Olpe

02761/81-648

20251001-Merkblatt-Drueckjagd-SZ-II-OE-3Herunterladen

20251001-Verfahrensbeschreibung-Wildschaeden-2Herunterladen

DiWiMa-App-002Herunterladen


Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Wichtige Änderungen für Jägerinnen und Jäger

Presseinfo Kreis Olpe Nr. 120/2025 vom 18.08.2025:


Mitteilung der KJS Olpe vom 18.07.2025:

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

am heutigen Abend (18.07) fand zwischen 18.00 und 20.00 Uhr eine Information der Verbände durch den Kreisveterinär statt.

Folgende Punkte bleiben festzuhalten:

1. Einrichtung eines Kerngebietes
Ein Teilbereich der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone) wird nun zum Kerngebiet. Davon betroffen sind ca. 15 Reviere. Das Kerngebiet liegt ausschließlich im Kreis Olpe. Im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde noch kein Kerngebiet ausgewiesen, da hier die Suche noch nicht zu eindeutigen Ergebnissen geführt hat.
Die Allgemeinverfügung zum Kerngebiet im Kreis Olpe ist seit heute in Kraft und kann auf unserer Seite oder beim Kreis Olpe nachgelesen werden. Die Jagd ist in dem Kerngebiet komplett untersagt. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Seit einer Woche läuft der Zaunbau, um dieses Kerngebiet einzuzäunen. Zum Wittgensteiner Land hin werden vorhandene, sogenannte Ernteschutzzäune ertüchtigt bzw. um taktische Zäune ergänzt. Der Zaunbau um die Kernzone soll in ca. drei Wochen abgeschlossen sein. Insgesamt werden hierfür rund 37 km Zaun errichtet.

2. Entnahme von Wildschweinen in der Kernzone
Sobald der Zaun fertig ist, wird in der Kernzone eine intensive Suche nach verendeten Wildschweinen erfolgen. Dann werden auch erstmals die Dickungen durchsucht. Zusätzlich sollen ausschließlich in der Kernzone Saufänge zum Einsatz kommen. Bisher wurden diese noch nicht eingesetzt. Die letale Entnahme der Wildschweine in der Kernzone erfolgt durch Mitarbeiter der WSVG bzw. deren speziell dafür gegründeten Jagdeinheit. Alle Revierpächter der Kernzone wurden über diese Aktivitäten informiert bzw. mit einbezogen.

3. Seuchenverlauf bisher
Im Schnitt werden täglich 1 bis 2 weitere verendete Wildschweine gefunden. Alle positiv getesteten Sauen wurden innerhalb der Sperrzone II gefunden. Alle Funde sind nicht älter als der Erstfund vor rund fünf Wochen. Insgesamt wurden im Kreis Olpe bisher 35 Wildschweine positiv getestet und in Siegen-Wittgenstein vier. Weiterhin gibt es auch Funde von insbesondere kleinen Frischlingen außerhalb der Sperrzone II. Diese waren bisher jedoch alle negativ. Ebenso wurden im HSK zwei negativ getestete Sauen gefunden. Dies bedeutet, dass im HSK noch kein positives Wildschwein gefunden wurde.
Alle einzelnen bestätigten Fälle können auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung des Landes NRW unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/die-afrikanische-schweinepest-asp

4. Weitere Informationen
In der Sperrzone I (sogenannte Pufferzone) wird weiter dazu aufgerufen, intensiv auf Wildschweine zu jagen. In dieser Zone sind Erntejagden und im Herbst natürlich auch Drückjagden erlaubt. Hier können also die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden.
Die in den Hegeringen aufgestellten Sammelstellen für Aufbrüche und Zerwirkreste sollen aus fleischhygienetechnischen Gründen nicht als Sammelstellen für die erlegten Wildschweine selbst genutzt werden. Hier sind nur Aufbrüche und Zerwirkreste zu entsorgen. Anträge auf Zulassung einer privaten Sammelstelle sind auf der Seite des Kreises Olpe eingestellt. Insgesamt sind zusätzlich im gesamten Kreisgebiet 150 sogenannte rote Tonnen verteilt und können genutzt werden. Weitere Tonnen wurden vom Kreis Olpe bestellt, können aber erst Ende August ausgeliefert werden. Bis dahin erkundigen Sie sich bitte, wer in der Nachbarschaft schon rote Tonnen hat und nutzen diese gemeinsam.

Im übrigen bleibt festzuhalten, dass alles was in den einzelnen Allgemeinverfügungen nicht verboten ist, weiterhin erlaubt bleibt. Für die Sperrzone I bedeutet dies zum Beispiel, dass Hunde nicht nicht zwingend angeleint sein müssen oder Pilze in dieser Sperrzone I gesucht werden dürfen. Andersherum gilt natürlich auch, was bisher nicht erlaubt war ist auch künftig nicht erlaubt, z.B. Futterautomaten an Kirrungen.

Ich bitte weiterhin darum, Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, Aufbrüche und Zerwirkreste von Schwarzwild zwingend nur in den dafür vorgesehenen Kühlzellen und Tonnen zu entsorgen und weiterhin in den Revieren, insbesondere in der Pufferzone, nach verendetem Schwarzwild Ausschau zu halten.

In der Hoffnung, gemeinsam so schnell wie möglich die ASP wieder loszuwerden, bedanke ich mich bei allen Beteiligten für Ihre Mitarbeit und das entgegengebrachte Verständnis.

Waidmannsheil
Karl-Josef Fischer
Vorsitzender der Kreisjägerschaft “Kurköln” Olpe e.V.


Tierseuchenverfügung Nr. 39-6-2025 (Allgemeinverfügung) vom 17.07.2025 zur Festlegung eines Kerngebiets zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

Allgemeinverfuegung_ASP_KerngebietHerunterladen

Weitere Fragen und Antworten zur ASP finden Sie unter:

https://kreis-olpe.de/Quicknavigation/Startseite/index.php?object=tx%7c3123.2&ModID=10&FID=3125.323.1


Tierseuchenverfügung Nr. 39-5-2025 (Allgemeinverfügung) vom 17.07.2025 zur Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der ASP außerhalb der der Sperrzone II und Sperrzone I im Kreis Olpe / Widerruf der Allgemeinverfügung 39-2-2025 v. 18.06.2025

Allgemeinverfuegung_ASP-Monitoring_Widerruf-1Herunterladen

Afrikanische Schweinepest: Bisherige infizierte Zone wird zur „Sperrzone II“ – neue „Sperrzone I“ künftig als Pufferzone

Presseinfo des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis das betroffene Gebiet in Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz neu abgegrenzt: Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone II“. 

Des Weiteren wird diese „Sperrzone II“ von einer „Sperrzone I“ („Pufferzone“) umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende „Sperrzone I“ ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Die betroffenen Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis erstellen jetzt Allgemeinverfügungen, deren Maßnahmen in den jeweiligen Kreisen eigenverantwortlich umgesetzt werden. Die neue Abgrenzung mit zwei Sperrzonen geht auf eine Vorgabe der EU-Kommission zurück. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, in einem lokal begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchzuführen zu können.

Auf einen Blick: „Sperrzone II“ (ehemals Infizierte Zone)

Die Regelungen für die neue „Sperrzone II“ sind mit denen der bisherigen infizierten Zone vergleichbar. Weiterhin gilt in der „Sperrzone II“ ein Jagdverbot – hiervon unberührt bleibt die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild auf Wiederbewaldungsflächen (Aufforstung und Naturverjüngung).

Der Besuch im Wald ist weiterhin möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Weiterhin besteht eine Anleinpflicht für Hunde. Für die Landwirtschaft gibt es Vorgaben bei der Ernte. Des Weiteren gibt es ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen. Ausnahmegenehmigungen für schweinehaltende Betriebe zum Verbringen von Schweinen sind aber weiter möglich.

Auf einen Blick: „Sperrzone I“ (neue Pufferzone)

In der ringförmigen „Sperrzone I“ soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweindichte in diesem Bereich zu reduzieren. So kann die Gefahr der Infektion weiterer Wildschweine mit anschließender Verbreitung in bislang nicht betroffene Gebiete verringert werden. Hausschweinebetriebe in der „Sperrzone I“ unterliegen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen hinsichtlich des Transports. Auch in der „Sperrzone I“ bleibt der Besuch im Wald möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Für Hunde gibt es eine Anleinpflicht.

Die konkrete Ausdehnung der Sperrzonen sowie die dortigen Vorgaben werden von Mittwoch, 9. Juli 2025, an den aktualisierten Allgemeinverfügungen auf den Homepages der betroffenen Landkreise zu entnehmen sein. Dort sind dann interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt. Alle Maßnahmen dienen dazu, eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu vermeiden und eine Übertragung des Erregers über Futtermittel zu verhindern.

15 ASP-Fälle bei Wildschweinen seit Juni

Bislang sind 15 verendete Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden. Seit dem Ausbruch der ASP bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem und einem weiteren Wildschwein bei Bad Berleburg gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. Auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) gibt es eine Übersicht der vorliegenden Untersuchungsergebnisse von Wildschweinen, die in Nordrhein-Westfalen untersucht wurden:

https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/die-afrikanische-schweinepest-asp

Hierzu gehört auch eine Darstellung der negativ getesteten Wildschweine, die im Zuge des seit Juni laufenden landesweiten ASP-Monitorings untersucht werden. Mit Stand vom Dienstag, 8. Juli 2025, sind landesweit bereits knapp 900 von der Jägerschaft erlegte Wildschweine seit Juni negativ auf die Afrikanische Schweinepest untersucht worden.

Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden. Darum ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an die Sicherheitsvorkehrungen und die Vorgaben aus den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise halten. Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft die breite Öffentlichkeit auf, keine Lebensmittelreste in Wäldern, an Raststätten und in offenen Mülleimern zu entsorgen. Essensreste sollten vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht im Übrigen seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das die Bergung, Beprobung und Entsorgung der gefundenen Tiere unmittelbar veranlasst.


Tierseuchenverfügung Nr. 39-3-2025 (Allgemeinverfügung) zur Festlegung einer Sperrzone II zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen; Widerruf der Allgemeinverfügung 39-1-2025 vom 16.06.2025

Allgemeinverfuegung_Sperrzone_II_Kreis_OlpeHerunterladen

Tierseuchenverfügung Nr. 39-4-2025 (Allgemeinverfügung) zur Festlegung einer Sperrzone I zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

Allgemeinverfuegung_Sperrzone_I_Kreis_OlpeHerunterladen

Jagdrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01-2025 zum Vollzug der ASP-Jagdverordnung Nordrhein-Westfalen (ASP-JVO NRW) zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen vom 09.07.2025

Die untere Jagdbehörde des Kreises Olpe erlässt als zuständige Behörde aufgrund § 19 Abs. 2 S. 1 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) folgende Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfuegung_Vollzug_ASP-JagdverordnungHerunterladen

Mitteilung der KJS Olpe vom 07.07.2025:

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

am heutigen Abend (07.07) fand zwischen 19.00 und 21.00 Uhr eine Information der Verbände durch den Kreisveterinär statt.

Als Ergebnis dieser Information bleiben folgende Punkte festzuhalten:

1. Aktueller Sachstand vom heutigen Tage: !5 Sauen wurden bisher positiv bestätigt. 14 im Kreis Olpe und 1 im Kreis Siegen-Wittgenstein. Weitere 8 Verdachtsfälle im Kreis Olpe und zwei in Siegen-Wittgenstein wurden in Arnsberg positiv getestet, hier steht allerdings die Bestätigung durch das FLI noch aus. Alle diese Fälle liegen innerhalb der bekannten sogenannten infizierten Zone. Alle einzelnen bestätigten Fälle können auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung des Landes NRW unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/die-afrikanische-schweinepest-asp

2. Allgemeinverfügungen
Voraussichtlich wird Morgen aufgrund einer Durchführungsverordnung der EU eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Hier wird dann geregelt, dass der bisher als infizierte Zone geltende Bereich deckungsgleich zur Sperrzone II wird. Um diese Sperrzone II wird in einem Abstand von ca. 10 km die sogenannte Sperrzone I neu eingerichtet. Eine entsprechende Karte mit den betroffenen Revieren wird dieser Allgemeinverfügung beigefügt.

Dies bedeutet, dass es in der Sperrzone II (bisher infizierte Zone) zu keinen Veränderungen der Verfügungslage kommt.

In der neu eingerichteten Sperrzone I müssen alle erlegten Sauen in zugelassenen Sammelstellen aufgebrochen und dort solange verwahrt werden, bis die Freigabe der Blutuntersuchung auf ASP durch ein negatives Ergebnis vorliegt. Dies soll innerhalb von wenigen Tagen in einem ähnlichen Zeitfenster wie die Trichinenprobe erfolgen. Die Nutzung der digitalen Wildmarke wird empfohlen. Als zugelassene Sammelstellen gelten die in den Hegeringen aufgestellten Kühlcontainer für die Aufbrüche und Zerwirkreste. Darüber hinaus können auch private Sammelstellen auf Antrag von der Kreisveterinärbehörde zugelassen werden. Anträge können online gestellt werden, sobald die neue Allgemeinverfügung erlassen wird. Ein entsprechendes Formular wird auf der Seite des Kreises Olpe online gestellt. Ein Mitarbeiter des Veterinäramtes nimmt dann die beantragte Sammelstelle ab und genehmigt diese dann falls möglich. Für die Entsorgung von Aufbrüchen und Zerwirkresten können auch weiterhin rote Tonnen beim Kreis Olpe abgeholt und genutzt werden.
Einschränkungen bei der Jagdausübung in dieser Sperrzone I gibt es keine. Auch sind Erntejagden und Drückjagden erlaubt. Zu einer verstärkten Bejagung des Schwarzwildes in der Sperrzone I wird aufgerufen. Auch soll in der Sperrzone I intensiv nach Fallwild Ausschau gehalten werden.

3. Jagd in der Sperrzone II (infizierte Zone)
Die Jagd auf widerkäuendes Schalenwild auf Kalamitätsflächen bleibt erlaubt. Darüber hinaus wird das Veterinäramt einzelne Reviere in dieser Zone auffordern, gezielt und mit gewissen Auflagen versehen, Schwarzwild nach dem Tierseuchenrecht zu erlegen. Hierbei gilt als Ziel, innerhalb der Sperrzone II auch negative Nachweise zu erhalten. Für diese sogenannten diagnostischen Abschüsse meldet sich der Kreisveterinär bei den Jagdausübungsberechtigten.

4. Beschilderung
Der Kreis Olpe hat 300 Hinweisschilder drucken und teilweise durch die Bauhöfe auch schon anbringen lassen. Weitere noch vorhandenen Schilder können beim Kreis Olpe bei Bedarf von den Jagdpächtern abgeholt werden. Der Kreis Olpe wird zudem prüfen, ob eine Datei online gestellt werden kann, wo man diese Schilder sich auch gegebenfalls selbst ausdrucken, einlaminieren und dann anbringen kann.

5. Erreichbarkeit des Kreisveterinäramtes

Erreichbar ist das Veterinäramt unter: aspinfo@kreis-olpe.de

Weitere Fragen und Antworten zur ASP finden Sie unter:

https://kreis-olpe.de/Quicknavigation/Startseite/index.php?object=tx%7c3123.2&ModID=10&FID=3125.323.1

Wir werden weiterhin versuchen die Mitglieder der Kreisjägerschaft “Kurköln” Olpe e.V. zeitnah so schnell wie möglich und umfassend zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht an der Verbreitung von Gerüchten beteiligen werden. Die von uns geteilten Informationen beruhen auf Fakten, welche uns in der Regel von der Veterinärbehörde mitgeteilt werden.

Wir bedanken uns an dieser Stelle auch für die aufopfernde Tätigkeit unseres Kreisveterinärs Dr. Christian Kaiser.

Waidmannsheil
Karl-Josef Fischer
Vorsitzender der Kreisjägerschaft “Kurköln” Olpe e.V.


Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 02.07.2025

Afrikanische Schweinepest im Kreis Siegen-Wittgenstein

Nachdem bereits elf an der ASP verdendete Wildschweine in der Gemeinde Kirchhundem gefunden worden sind, steht nun fest, dass auch der Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein betroffen ist.

Im Zuge des aktuellen ASP-Monitoring-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen zur weiteren Suche nach verendeten Wildschweinen ist in der Nähe von Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein ein Wildschweinkadaver aufgefunden worden. Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts hat den Totfund positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat das Ergebnis bestätigt.


Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 25.06.2025

Afrikanische Schweinepest im Kreis Olpe: Drei weitere verendete Wildschweine innerhalb der infizierten Zone aufgefunden.


Mitteilung der KJS Olpe vom 24.06.2025

Gestern Abend (23.06) hat ein Gespräch der Hegeringe mit dem Kreisveterinär Christian Kaiser stattgefunden. Dieses Gespräch diente auch dazu, Gerüchte zu minimieren und die Fakten noch mal darzustellen.
Neben den bisher bekannten 5 positiv getesteten Funden wurden gestern drei weitere Kadaver gefunden. Diese lagen ebenfalls nahe dem ersten Fundort. Die Untersuchungen dieser drei Funde laufen derzeit. Es wird aber vermutet, dass diese drei Fälle positiv sein werden.
Alle anderen im Kreis Olpe seit dem 13.06.25 verendet gefundenen Wildschweine sind negativ getestet worden.

Außerhalb der infizierten Zone soll ja weiterhin das Schwarzwild streng bejagt werden. Seit letzter Woche sind verpflichtend von jedem erlegten Wildschwein Blutproben zu nehmen und zusammen mit der Trichinenprobe wie bisher zur Untersuchung abzugeben. Sobald die Trichinenuntersuchung freigegeben ist, kann das Wildbret wie bisher verarbeitet werden. Die parallel laufende Untersuchung auf ASP braucht nicht abgewartet werden. Hierüber wird es auch keine separate Information geben, solange die Befunde negativ sind.

Die entsprechenden Röhrchen für die Blutprobe sowie der Begleitzettel wurden gestern Abend den Hegeringleitern zur Weitergabe an die Reviere übergeben. Sofern also Bedarf besteht, können diese Röhrchen samt Begleitzettel beim Hegeringleiter abgeholt werden.

Sobald es Neues zu berichten gibt, wird die Kreisjägerschaft ihre Mitglieder darüber zeitnah informieren.


Allgemeinverfügung des Kreises Olpe vom 18.06.2025

Tierseuchenverfügung Nr. 39-2-2025 (Allgemeinverfügung) zur Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der ASP außerhalb der infizierten Zone im Kreis Olpe

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Allgemeinverfügung des Kreises Olpe vom 16.06.2025

Tierseuchenverfügung Nr. 39-1-2025 (Allgemeinverfügung) zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen vom 16.06.2025

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Zusätzlich zur Allgemeinverfügung finden Sie hier eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Afrikanischen Schweinepest und zur Allgemeinverfügung des Kreises Olpe, Quelle: Kreis Olpe, 16.06.2025

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Termin mit der Ministerin Fr. Gorißen ( MLV NRW) vom 17.06.2025

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

am 17.06.25 fand ein kurzfristig angesetzter Termin zum aktuellen ASP-Geschehen im Kreis Olpe in den Räumen des Regionalforstamtes in Olpe statt. Eingeladen hatte die Ministerin Fr. Gorißen (MLV NRW). Weitere Anwesende waren Landrat Theo Melcher, die Vertreter der Landwirtschaft, Wald und Holz NRW, die Jägerschaft, vertreten durch die LJV-Präsidentin Fr. Heitzig, dem Vorsitzenden und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisjägerschaft “Kurköln” Olpe sowie weitere Vertreter des Ministeriums. Inhalt des Termins waren die sachliche Darstellung der aktuellen Lage, der aktuell geltenden Maßnahmen und die Diskussion von offenen Fragen aus der Runde der Teilnehmer.

Zur aktuellen Lage:


Bis 17.06.25 14.30 Uhr wurden 5 Wildschweine gefunden, die an der ASP verendet sind (A- und B-Proben positiv), weitere Stücke wurden bisher nicht entdeckt.

Seit dem Wochenende läuft bereits eine sogenannte “diskrete Suche”. Das bedeutet, in einem Radius von 3km um die erste Fundstelle herum suchen die Einsatzkräfte und Hundestaffeln von außen nach innen das Gebiet diskret auf weitere verendete Stücke, z.B. an Wasserläufen, ab.

Im Lauf der nächsten Tage wird mit dem Bau von Zäunen begonnen, um das Auswechseln von möglicherweise infizierten Wildschweinen zu verhindern.

So bald wie möglich wird mit der flächendeckenden Ausgabe von Proberöhrchen begonnen, mit denen JEDES ERLEGTE STÜCK SCHWARZWILD in NRW auf ASP getestet werden kann, so die Aussage der Ministerin.

Weitergehende Maßnahmen über diejenigen aus der seit heute geltenden Allgemeinverfügung hinaus können jederzeit in Kraft treten, z.B. wenn das Seuchengeschehen auf Hausschweinbestände übergreift oder sich weiter ausweiten sollte.


Von Seiten der Ministerin wurde an alle Jäger, insbesondere aber an alle Pächter der dringende Appell gerichtet, in den Revieren des gesamten Kreises Olpe die vorhandenen und evtl. auch “bekannten” Schwarzwildbestände genau zu beobachten. Sollte dabei unnormale Beobachtungen gemacht werden, bitten alle Verantwortlichen darum, diese sofort zu melden. Ein Beispiel dafür ist eine Rotte Schwarzwild, aus der ohne erkennbaren Grund nicht nur eins, sondern mehrere Stücke fehlen.


Weiterhin wird an die gesamte Jägerschaft appelliert, ab sofort, intensiv auf Schwarzwild außerhalb der infizierten Zone zu jagen. Je deutlicher die Schwarzwildbestände reduziert werden können, umso geringer ist die Gefahr, dass sich die ASP weiterverbreiten kann.

Die Ministerin bedankt sich ausdrücklich bei der Jägerschaft für die vorbildliche Mitarbeit.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an alle Vorstandsmitglieder der Kreisjägerschaft oder an Ihren Hegeringleiter.

Jürgen Sonsalla, stellv. Vorsitzender der KJS “Kurköln” Olpe e.V


Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 18.06.2025

Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest: Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen


Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 15.06.2025

Weitere Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei toten Wildschweinen im Kreis Olpe. Offizielle Bestätigung bei toten Wildschweinen stehen noch aus.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt hierzu mit:


Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 14.06.2025

ASP bei totem Wildschwein in der Gemeinde Kirchhundem nachgewiesen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt hierzu mit: 


Information des Veterinäramtes Kreis Olpe:

Liebe Landwirtinnen und Landwirte,

wie Sie sicher alle mittlerweile der Presse entnommen haben, gibt es im Kreis Olpe einen Fall der afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein, welches im Bereich Oberhundem verendet aufgefunden wurde.
Heute sind die ersten Maßnahmen zur Kadaversuche angelaufen, bei der auch weitere vier Kadaver gefunden wurden.
Da sich viele von Ihnen in der Grünlandernte befinden und zahlreiche Fragen haben, möchte ich hier kurz die wichtigsten Informationen vorab geben, um den zahlreichen Spekulationen und Verwirrungen, die mich erreichen, entgegenzuwirken.

Wir werden alle Maßnahmen in Kooperation mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd treffen und mit Ruhe, Bedacht und Augenmaß umsetzen.
Eine Einschränkung der Grünlandernte für Rinderbetriebe ist nicht vorgesehen. Dennoch möchte ich alle bitten, die entsprechende Sorgfalt walten zu lassen und nicht im Eifer des Gefechts auf das Absuchen der Flächen für Kitze zu verzichten. Sollten Sie in diesem Rahmen verendete Wildschweine entdecken bitte ich dringend darum, diese an uns zu melden.
Sperrmaßnahmen, Abzäunungen und anderweitige Einschränkungen sind aktuell noch nicht vorgesehen und umgesetzt. Alle eventuell kommenden Maßnahmen werde ich im Rahmen der Planung mit den entsprechenden Vertretern besprechen.
Alle schweinehaltenden Betriebe, Lohnunternehmer und Jäger unter Ihnen sollten jetzt dringend alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Für spezielle Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Da die Erreichbarkeit aktuell aufgrund der Anzahl der Anfragen nicht immer unmittelbar und kurzfristig sichergestellt sein kann, würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Fragen gegebenenfalls über die Verbandsvertreter bündeln und an mich herantragen.

Bitte teilen Sie diese Nachricht an ihre Berufskolleginnen und Kollegen.

Ich wünsche Ihnen und uns, dass wir einen kühlen Kopf bewahren und diese Phase in engem Schulterschluss gut meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kaiser
Amtstierarzt


ASP Nachweis im Kreis Olpe 14.06.2025

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt ASP-Nachweis im Kreis Olpe

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 14. Juni 2025 den ASP-Befund bei einem im Kreis Olpe gefundenen toten Wildschwein bestätigt. Das teilte das NRW-Landwirtschaftsministerium im Laufe des Tages mit. Zuvor hatte bereits das Chemische und Verterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg (CUVA) das gleiche Ergebnis ausgewiesen. Damit ist der erste ASP-Fall in NRW nun amtlich.

Über das aktuelle Seuchengeschehen informiert das NRW-Landwirtschaftsministerium fortwährend auf seiner Internetseite https://www.mlv.nrw.de/

Der Landesjagdverband NRW ruft alle Jägerinnen und Jäger Nordrhein-Westfalens, insbesondere die Jägerschaften in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein, dringend dazu auf, sämtliche Hygieneregeln penibel einzuhalten und auf Biosicherheit zu achten.